Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
- die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung), insbesondere durch Vermittlung von Wissen über Inhalte der politischen Bildung, die zu Toleranz, Kritikfähigkeit, gesellschaftlicher Partizipation, politischer Beteiligung sowie einer lebhaften und konstruktiven Diskussionskultur beitragen. - die Förderung von Kunst und Kultur (gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung), insbesondere durch die Zusammenarbeit mit lokalen Nachwuchskünstler:innen und die Durchführung von Projekten im Bereich der Soziokultur und kulturellen Bildung.