Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von eigenem Vermögen in Form von Immobilien, Aktien oder Beteiligungen an anderen Unternehmen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen sowie die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketing jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.