| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist überparteilich, weltanschaulich neutral und unabhängig. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 Nr. 1 AO), wobei die Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen mit dem Hintergrund der multiprofessionellen psychosozialen Begleitung und Beratung von Menschen in Lebenskrisen sowie individuellen Abschieds- und Trauerprozessen. Der Satzungszweck der Förderung der Volks- und Berufsbildung wird verwirklicht durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Trauerbegleiter:innen, Trauerberater:innen, Therapeut:innen, Psycholog:innen, Pflegefachkräften, Bestatter:innen, Sozialarbeiter:innen, Seelsorgende, Spiritual Care Fachkräfte und Mediziner:innen sowie die Schaffung von Vernetzungsangeboten für Haupt- und Ehrenamtliche der Hospizarbeit und Palliativversorgung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung mit dem Hintergrund der multiprofessionellen psychosozialen Begleitung und Beratung von Menschen in Lebenskrisen sowie individuellen Abschieds- und Trauerprozessen. Der Satzungszweck der mildtätigen Zwecke wird verwirklicht insbesondere durch die multiprofessionelle psychosoziale Begleitung und Beratung von Menschen in Lebenskrisen sowie individuellen Abschieds- und Trauerprozessen, sowie die Präventionsarbeit insbesondere in Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen zu den Themen Sterben, Tod und Trauer. |