Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Verwaltung von Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich des gewerblichen Immobilienwesens.