Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Planung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Planung von Doppelhaushälften; Vermittlung von Bauinteressenten an einen Bauträger, Finanzierungsberater, Geologen sowie einen Carport- und Garagenbauer; dies jeweils ohne Vornahme von Geschäften i.S.d. § 34c GewO.