Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.