Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vermögensanlage im Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen einschließlich des Erwerbs, der Veräußerung und der Verwaltung nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewo wird nicht ausgeübt.