Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind berechtigt Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, abzuschließen.