Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (§ 34c GewO), das Erwerben, das Halten und Verwalten insbesondere Sanieren und Veräußern von Immobilien aller Art und die gewerbliche Hausverwaltung von Grundbesitz und Immobilien aller Art.