Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Alle für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2, 43a WPO, insbesondere: a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, vor allem solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, und die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen; b) die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten; c) die Funktion als Sachverständiger auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung; d) die Beratung und Vertretung in wirtschaftlichen Angelegenheiten; e) die treuhänderische Verwaltung.