Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sobald nur ein Geschäftsführer bestellt ist, ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Messe- und Ladenbau mit allen damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Planung und Entwurf, Groß- und Einzelhandel mit sowie Herstellung und Vermietung von Möbeln, Messeständen und Ausstellungsquipment sowie Lagerung und Logistik.