Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (075)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstige Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Die Gesellschaft entwickelt und betreibt Online-Plattformen für Betroffene und Hilfesuchende mit u. a. den Themen Diskriminierung/Mobbing, Beziehungshilfe, Kindererziehung. Auf den Plattformen bietet die Gesellschaft persönliche Beratung für hilfesuchende Menschen, insbesondere in den oben genannten Bereichen, aber auch für Angehörige von Betroffenen, an. Die persönliche Beratung findet sowohl digital per Chat oder Mail, als auch telefonisch, sowie persönlich bei gemeinsamen Treffen statt. Die Beratungen werden von den Gesellschaftern selbst durchgeführt, wenn nötig mit der Unterstützung von externen Experten. Der Gesellschafter Elsner ist studierter Pädagoge aus dem Lehramtsbereich, der Gesellschafter Arndt hat sich in Schulungen umfangreich insbesondere mit den Themen Mobbing und Persönlichkeitsentwicklung weitergebildet. Auf den Plattformen werden außerdem kostenlos umfangreich Informationen und Tipps zu den verschiedenen Themen bereitgestellt, weitere Expertenkontakte aufgezeigt und vermittelt sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen z. B. in Video-Tutorials und Selbsttests zur Verbesserung der eigenen Situation für z. B. betroffene Personen von Diskriminierung/Mobbing, aber auch für Angehörige von Betroffenen angeboten. Des Weiteren sollen über diese Plattformen auch Veranstaltungen wie das Gründen von Selbsthilfegruppen und Aufklärungskampagnen gestartet werden. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich unter den Voraussetzungen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder steuerbegünstigte Körperschaften gründen.