Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von digitalen Bestell-, Liefer- und Bezahlsystemen für Unternehmen aller Art im In- und Ausland.