Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
ist der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art im In- und Ausland, sowie alle damit zusammenhängenden Finanztransaktionen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und verkaufen.