Handelsregister B des Amtsgerichts Hannover
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Nummer der Firma:
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HRB 217960
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kfz-Sachverständigenbüro Heiko Borcholte
GmbH
b)
Hannover
Geschäftsanschrift:
Winsener Straße 32, 30625 Hannover
c)
Erstellung von Unfallgutachten, Technische
Gutachten, Fahrzeugbewertungen für
PKW/LKW, Oldtimer und Motorräder sowie
Motorrad-Laserrahmenvermessungen
sowie alle damit zusammenhängenden
Geschäfte
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Borcholte, Heiko, Hannover, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2019
a)
14.03.2019
Bartels
2
b)
Wunstorf
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Grenzweg 1 A, 31515 Wunstorf
b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Borcholte, Heiko, Wunstorf, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Wunstorf beschlossen.
a)
17.08.2023
Mitrovic
b)
Fall 2
Abruf vom 23.03.2024