Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet ist, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist jedoch nicht berechtigt gewerblich tätig zu sein.