Handelsregister B des Amtsgerichts Hannover
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 217315
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BM Exclusive Catering GmbH Service &
more
b)
Bad Münder
Neue
Geschäftsanschrift:
Lange Str. 70, 31848 Bad Münder
c)
Durchführung von Events, Gastronomie
und Personalservice, Catering und
Vermittlung von Veranstaltungen, An- und
Verkauf von Immobilien.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hopf, Frank Gunar, Bad Münder, *XX.XX.1952
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2010, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2018 hat die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit
ihr die Änderung der Firma (vormals Pajaziti UG
(haftungsbeschränkt), die Änderung des
Unternehmensgegenstandes, die Erhöhung des
Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR sowie
die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht
Charlottenburg HRB 194060 B) nach Bad Münder
beschlossen.
a)
19.10.2018
Paix
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hopf, Frank Gunar, Bad Münder, *XX.XX.1952
a)
01.10.2021
Bödrich
b)
Von Amts wegen
eingetragen in
entsprechender
Anwendung des § 6 Abs.
2 GmbHG i.V.m. § 395
FamFG
Abruf vom 23.03.2024