| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie arbeitet aus sozialer Verantwortung und ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die nichtkommerzielle Förderung von Kunst, Kultur, Kommunikation und Bildung, insbesondere die Errichtung und Trägerschaft eines Kultur- und Kommunikationszentrums für alle Schichten und Gruppen der Bevölkerung. Mit der Errichtung des Kulturzentrums als ein Ort freier Sozial- und Kulturarbeit, der kulturellen und sozialen Bildung, der Kommunikation und gesellschaftlichen Erfahrung stellt die Gesellschaft Kulturschaffenden und anderen Nutzergruppen geeignete Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung und fördert ein öffentliches Kulturprogramm, insbesondere in den Bereichen: Theater, Musik, Tanz, Literatur, bildende Künste, Medien und Film. Bei dieser Arbeit fühlt sich die Gesellschaft insbesondere der Völkerverständigung, der Jugend- und Altenhilfe und dem Umweltschutz verpflichtet. Die Gesellschaft fördert in ihrer Arbeit die Prinzipien der Selbstverwaltung, die Wechselbeziehung von kulturellen Bedürfnissen und künstlerischen Darbietungsformen, Einbeziehung des Alltags in die Kultur- und Beratungsarbeit. Die Gesellschaft bemüht sich um die Vernetzung freier Kulturinitiativen und Zusammenarbeit mit kulturellen Institutionen und benachteiligten Gruppen. |