Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gemäß § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Versorgung auf der Grundlage von sozialrechtlichen Selektiv- und Integrationsverträgen, Strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) etc. und im Rahmen der privatärztlichen Versorgung sowie zur Wahrnehmung sonstiger ärztlicher Tätigkeiten (Gutachtertätigkeit etc.). (2) Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, die dem Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar dienen. (3) Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben andere Unternehmen (Arztpraxen, MVZ) erwerben. Die Gesellschaft darf auch, soweit gesetzlich zulässig, weitere MVZ, Zweigpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (ggf. überörtlich) und Praxisgemeinschaften gründen und betreiben. Weiter darf die Gesellschaft, soweit gesetzlich zulässig, Kooperationen mit anderen Leistungserbringern der ambulanten oder stationären Versorgung einschließlich Vorsorge und Rehabilitation eingehen.