Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie die strategische Unternehmensberatung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Grundstücken, Gewerbe- und Wohnbauten, sonstigen Vermögenswerten und deren An- und Verkauf für eigene Rechnung.