Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern, von denen einer Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen ist oder einem ärztlichen Geschäftsführer, der Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen ist, in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
vertretungsberechtigt zusammen mit einem Geschäftsführer, der Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen ist.
Gegenstand
Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie die Bildung von Kooperationen mit den ambulanten und stationären Leistungserbringern der Vorsorge und Rehabilitation und den nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung.