Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Zweck wird verwirklicht durch die Tätigkeit der Gesellschaft als Veranstalter und/oder Projektträger - zur Durchführung und Organisationen von Konzertveranstaltungen, Festivals und musikpädagogischen Projekten aller Art, - Förderung von und Zusammenarbeit mit Nachwuchsmusikern und Künstlern aller Kunstformen, - Förderung des Kammermusik-Repertoires, z.B. durch Kompositionsaufträge und neue Arrangements und aller mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehender Tätigkeiten im In- und Ausland. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.