Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer können Maßnahmen und Handlungen, die die Gesellschaft über einen Einzelwert i.H.v. 10.000,00 EUR hinaus oder mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren verpflichten, nur gemeinschaftlich abschließen.