Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften des Handelsrechts, insbesondere Übernahme der persönlichen Haftung der Kommanditgesellschaft in Firma BOG Büro-Organisations-Gesellschaft für optische und elektronische Speichersysteme mbH & Co. KG