Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
a) die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten von Beteiligungen, b) vermögensverwaltende Tätigkeit für Dritte und die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementär in Kommanditgesellschaften und c) die Erbringung von Beratungsleistungen für Bauplanung, Baugestaltung und Bauleistungen als Regie- und Generalunternehmen sowie der Vertrieb und die Vermietung eigener Immobilien. Eine Tätigkeit, die der Handwerksordnung oder der Gewerbeordnung (§ 34 c GewO) unterliegt, ist hiervon nicht berührt.