Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist ein Geschäftsführer allein- und einzelvertretungsberechtigt, so ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handel und Vertrieb sowie Verlegen von Bodenbelägen aller Art sowie zugehörige Begleitprodukte, weiterhin Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der persönlich haftenden Gesellschafterstellung der Firma Littmann GmbH & Co KG.