Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (068)
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungsleistungen aller Art sowie die Anlageberatung, sofern sie nicht unter das Kreditwesengesetz fällt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie ist ferner berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und andere Unternehmen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen.