Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Durch Gesellschafterbeschluß kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich alle Geschäftsanteile in der Hand eines Gesellschafters vereinigen.
vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Wohn-, Freizeit- und Gewerbeimmobilien zum Eigentumserwerb sowie zur Vermietung, die Verwaltung von Miet- und Eigentumswohnungen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten, die Erbringung von Hausmeisterleistungen und Vermittlung von Handwerkerleistungen sowie sonstige Dienstleistungen für Immobilien. 2. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.