Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG., insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von Jahresabschlussprüfungen der Tochtergesellschaften und Gemeinschaftseinrichtungen niedersächsischer Sparkassen, die Beratung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten und die Beratung und die Erstellung von Gutachten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.