Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin sie ist.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vermögensanlage in Grundbesitz und anderer Vermögensgegenstände, der Erwerb und die Verwertung von Beteiligungen, Grundbesitz und grundstücksähnlichen Rechten, die Errichtung von Gebäuden durch Dritte, die Vermittlung, Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, deren Erwerb und Veräußerung, sowie die Planung und Konstruktion von technischen Gegenständen.