| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere in den Bereichen der Alten- und Krankenhilfe im Sinne der Sozialgesetzbücher V, XI und XII, sowie die Erbringung von allen damit im Zusammenhang stehenden Beratungsdienstleistungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Erbringung von Pflegedienstleistungen, Beratung und Betreuung von sozial Schwachen, Pflegebedürftigen, Alten, Kranken und Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung, sowie Fort-, Aus- und Weiterbildung, Kurzzeitpflege und Tagespflege, Beratung, Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten der Angehörigen, Betreuer und Interessengruppen. Hierzu gehört auch ggf. die Sterbebegleitung. |