| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, die Förderung der Pflanzenzucht, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung, Organisation und Durchführung von Programmen und Projekten sowie finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung von Methoden zur Weiterentwicklung der Kulturpflanzen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes, wie beispielsweise die Anpassung an die Bedingungen des ökologischen Anbaus, zur Erhöhung der Widerstandskraft gegenüber Krankheiten und Schädlingen, Reduzierung von Bodenerosion durch ausgeprägtere Bodenbedeckung oder Durchwurzelung, Anpassung an regional- und bewirtschaftungsspezifische Umwelten, Verringerung von Wasserbedarf oder grundwasserrelevantem Nährstoffbedarf, Förderung der Feldfauna und Ackerwildpflanzenvielfalt oder Ähnlichem. Erweiterung, Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Kulturpflanzenvielfalt durch die Züchtung beispielhafter Sorten und die Erhaltung genetischer Ressourcen mit besonderen Eigenschaften wie beispielsweise seltenen morphologischen Merkmalen, spezifischen Inhaltsstoffkompositionen und Verarbeitungseigenschaften, auch in Verbindung mit Methoden der Qualitätsdifferenzierung oder Ähnlichem, Erforschung geeigneterer Anbaubedingungen und von Qualitätsaspekten im Hinblick auf die weitere Verwendung zu Ernährungszwecken, die Futterverwendung und als Rohstoff für biologisch abbaubare Produkte oder Vergleichbarem, Weitergabe des gewonnenen Wissens über Publikationen, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit. Die genannten Maßnahmen können im In- und Ausland verwirklicht werden. Die Ergebnisse werden jeweils der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. |