Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist zur Vertretung der Gesellschaft allein berechtigt. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Herstellung und Reparatur von Dächern und Fassaden, Klempnerarbeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen sowie An- und Verkauf von dazu erforderlichen Baumaterialien aller Art.