Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung pflegerischer Leistungen im Sinne des § 28 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI). Die Gesellschaft ist berechtigt, jegliche pflegerische Dienstleistungen außerhalb der Krankenhauspflege im Sinne des § 28 SGB XI zu erbringen, insbesondere ambulante und stationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege.