Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und/oder Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft unterstützt dabei insbesondere die ideellen und finanziellen Belange der steuerbegünstigten Einrichtungen der Krankenhaus Marienstift gemeinnützige GmbH in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gesellschaft sowie der unter einheitlicher Leitung stehenden und verbundenen Stiftungen Evangelische Stiftung Neuerkerode, Ev.-luth. Diakonissenanstalt Marienstift, Evangelische Stiftung St. Vitus Seesen und Evangelische Stiftung Maria-Stehmann-Haus. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.