| Gegenstand | Internationale Transporte und Logistik mit Fahrzeugen bis 3,5 t und über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, Gütertransporte mit Fahrzeugen bis 3,5 t und über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Groß- und Einzelhandel mit Fahrzeugen. Export von und Handel mit Materialien, Halbprodukten, Fertigerzeugnissen, Komplettausstattungen und Anlagen, insbesondere für die Baubranche, Import und Handel mit Rohstoffen und Halbprodukten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht besonderer Erlaubnis bedarf, vor allem zur Förderung des Exports, ferner Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Kfz-Ersatzteilen, Speditionsdienstleistung, Vermietung von Räumen und Lagerplätzen. |