Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung, die Herstellung, die Verwaltung und der Verkauf von Grundbesitz sowie die Beteiligung an Projektgesellschaften zum Erwerb, zur Entwicklung, der Herstellung, der Verwaltung und der Abwicklung von Immobilienprojekten.