| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige und Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen, insbesondere derer von Diskriminierung betroffener Menschen und die Förderung von Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Kunst und Kultur, die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer und Behinderte, die Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigunggedankens, der Entwicklungszusammenarbeit, des demokratischen Staatswesens, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie des Schutzes von Ehe und Familie. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Diskussionen, Seminare oder andere geeignete Veranstaltungen unter Mitwirkung von Fachleuten und Vertreter*innen gesellschaftlicher Gruppen, durch Mitarbeit in den Medien und Thematisierung von Diskriminierung und ihrer Alltäglichkeit im öffentlichen Diskurs in Publikationen, durch die Stärkung einer Kultur der Anerkennung von Vielfalt und durch die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Diskriminierungsschutz sowie durch Förderung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Durchsetzung des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch Zuwendung bzw. Weitergabe von Mitteln aus dem Rechtshilfefonds der Gesellschaft an hilfesuchende Personen oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Unterstützung hilfebedürftiger Personen, die von Diskriminierung betroffen sind und im Beratungsprozess bzw. Klageverfahren finanzielle Hilfe bei der Übernahme der Kosten für Rechtsberatung und -beistand, Dolmetscher:innen, Übersetzungen, Gebärdendolmetscher:innen benötigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. |