Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Förderung von Kunst und Kultur § 52 Absatz 2 Nr. 5 Abgabenordnung), die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 Abgabenordnung), die Förderung der Ortsverschönerung (§ 52 Absatz 2 Nr. 22 Abgabenordnung) und die Förderung der Jugend (§ 52 Absatz 2 Nr. 4 Abgabenordnung.