Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und das Halten von Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen, ferner die Ausübung von allen Tätigkeiten, die der Gesellschaft förderlich sind.