Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich dem Halten und Verwalten von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie beweglicher Wirtschaftsgüter nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.