Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und Handel mit Grundstücken, deren Entwicklung, Sanierung und Neubau von Wohn- und Geschäftsimmobilien, Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr für eigene oder fremde Rechnung iSv. § 34c GewO, die Verpachtung bzw. Vermietung und Verwaltung von Grundstücken auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung.