Handelsregister B des Amtsgerichts Braunschweig
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Nummer der Firma:
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HRB 205051
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
GSFM Gesellschaft für serviceorientiertes
Facility Management mbH
b)
Wolfsburg
Geschäftsanschrift:
Seilerstr. 19, 38440 Wolfsburg
c)
Durchführung sämtlicher Dienstleistungen,
die für den Betrieb und die Unterhaltung
von Gebäuden und Liegenschaften
erforderlich sind, im Rahmen eines
ganzheitlichen Systems, insbesondere als
Generalübernehmer, unter Ausschluss von
Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung,
die Ausführung des technischen, des
infrastrukturellen und des gesamten
kaufmännischen Gebäudemanagements
sowie aller damit verbundenen Tätigkeiten.
27.000,00
EUR
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Babl, Sabine, Egelsbach, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.09.1999 mit Änderung vom
29.07.2013.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht
Charlottenburg HRB 74776 B) nach Wolfsburg beschlossen.
a)
06.01.2015
Brutzer
b)
Fall 1
Abruf vom 21.03.2024