| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - den Erwerb, die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Tageskliniken, psychiatrischen Institutsambulanzen, Wohn-, Eingliederungs- und Pflegeeinrichtungen sowie diese Bereiche ergänzende Einrichtungen insbesondere im psychiatrischen und psychotherapeutischen Bereich, die Übernahme der im Wege der Beleihung übertragenen Aufgaben, den Vollzug der als Maßregel zur Besserung und Sicherung angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt, einschließlich des Betriebs einer forensischen Institutsambulanz sowie den Vollzug der einstweiligen Unterbringung, sowie den Betrieb aller sonstigen Geschäfte und Aktivitäten, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Aktivitäten ergeben oder zukünftig ergeben werden; - die Unterhaltung einer Akademie zur Fortbildung insbesondere von Ärzten, Psychologen, Pflegekräften und anderer mit der medizinischen Behandlung beschäftigter Personen. Es wird außerdem verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Vortragsveranstaltungen, Workshops, sowie durch Vortragsveranstaltungen, Workshops und regelmäßiges Gruppentraining als Berufsbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte aller Art. Der Gesellschaftszweck wird darüber hinaus verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken insbesondere mit den steuerbegünstigten Tochtergesellschaften Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen MVZ gGmbH und AWO Psychiatrie Akademie gGmbH sowie weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die mindestens einen der Zwecke der Gesellschaft satzungsgemäß verfolgen, zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke durch die Erbringung oder die Inanspruchnahme entgeltlicher oder unentgeltlicher Verwaltungsdienstleistungen, Personalgestellungen, Nutzungsüberlassungen, Vermietungen sowie anderer Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Geschäftszweck fördern, soweit dies mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen im Einklang steht. Sie kann sich, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. |