Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gewerbsmässige Überlassung von Arbeitnehmer/innen gegen Entgelt und die übrigen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung stehen. Übernahme von Dienst- und Werkverträgen, Personalvermittlung und Personalberatung.