Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
Der Erwerb und die Weiterveräußerung von Gebrauchsgütern, ggfs. auch erst nach deren Weiterverarbeitung und/oder Veredelung, sowie alle diesem Zweck fördernde erlaubte Tätigkeiten.