Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Eine genehmigungspflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.