| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Unternehmensgegenstand ist zudem die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Bau, Sanierung, Bereitstellung, Bewirtschaftung und Unterhaltung öffentlicher Gebäude, insbesondere Schulgebäude, nebst den erforderlichen Grundstücksgeschäften. Die Gesellschaft kann insbesondere Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleitungen bereitstellen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Unternehmensgegenstand zusammenhängen oder ihn fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an solchen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten und Unternehmensverträge mit ihnen abschließen. (3) Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Sinne des Gesellschaftsvertrages. (4) Das Unternehmen ist grundsätzlich marktorientiert. Es ist mit dem Ziel zu führen, die Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, das heißt, eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. |