| Gegenstand | 1. Der Handel mit Malerbedarfsartikel einschließlich Werkzeugen und Geräten. - Durchführung aller Maler- und Lackierarbeiten und der damit verbundenen Nebenarbeiten. - Ausführung von Gerüstbauarbeiten. - Verglasung aller Art und Glasbearbeitung. - Isolierungen, Ausschaumungen, Betonsanierung, Beschichtungen, Wärmedämmungen, Putze, Fußbodenbau u. -Verlegung, Kunststoff - Verfugungen. - Mosaikparkettverlegung. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet ist. Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu erwerben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen jeder Art beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin auftreten. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig. Die Beteiligung, gleich in welcher Rechtsform an Industrie- und Handelsunternehmungen, auch die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes der unter 1.) genannten Art. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den unter 1.) genannten Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte jeder Art zu errichten, zu erwerben, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten und zu veräußern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |