| Gegenstand | 1) Ziel und Zweck des Unternehmens ist die bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb des Krankenhauses "Allergie- und Hautklinik Norderney", die Gesellschaft setzt den Betrieb der Gesellschaft für Klimabehandlung, insbesondere die Allergie- und Hautklinik, fort mit sämtlichen Aktiven und Passiven einschließlich des gesamten Grundbesitzes und der Gebäude im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge durch Formwechsel; gleichzeitig tritt die Gesellschaft in sämtliche Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverträge aller Mitarbeiter ein und garantiert ihnen den tariflich rechtlichen Status, den sie bis zu diesem Zeitpunkt erworben haben, b) die Erforschung und Heilung von Krankheiten konstitutioneller, allergischer und beruflicher Ursache, c) die Beratung der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Wirtschaftszweige über Möglichkeiten der Beseitigung und Verhütung obiger Krankheiten, d) die Unterstützung von Heilmaßnahmen, e) die Erteilung von Zuschüssen zur Errichtung und zum Betrieb von Heil- und Forschungsstätten. (3) Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vornehmen, die dieser Zweckbestimmung dienen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Betriebe oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen sowie sich an solchen zu beteiligen, wenn es dem gemeinnützigen Zweck des Unternehmens dient. |